Das Wichtigste in Kürze
- Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde und die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat.
- Für einen Minijob zahlst du als Arbeitgeber:in bis zu rund 31 Prozent Pauschalabgaben zusätzlich zum Lohn.
- Bei regulärer Beschäftigung kommen grob 21 bis 23 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlagen dazu.
- Vor dem Start brauchst du eine Betriebsnummer, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und einen schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen.
Wann es Zeit ist
Ein guter Zeitpunkt ist erreicht, wenn wiederkehrende Aufgaben regelmäßig liegen bleiben oder du Aufträge ablehnst, weil dir Stunden fehlen. Rechne vorher nüchtern durch, ob die zusätzliche Arbeitskraft sich über mehr Umsatz oder frei gewordene Zeit für Akquise trägt.
Plane mindestens sechs Monate Personalkosten als Reserve ein. Eine Einstellung ist eine Verpflichtung, die auch in einem schwächeren Quartal weiterläuft.
Beschäftigungsformen im Überblick (Stand 2026)
| Minijob | Midijob | Teilzeit/Vollzeit | Werkstudent:in | |
|---|---|---|---|---|
| Verdienst | bis 603 € im Monat | 603,01 bis 2.000 € im Monat | über 2.000 € bzw. beliebig | beliebig, Mindestlohn gilt |
| Umfang | bei 13,90 € rund 43 Stunden im Monat | frei | frei | im Semester höchstens 20 Std. pro Woche |
| Sozialversicherung | Pauschalabgaben durch dich, Rentenversicherung für Beschäftigte mit Befreiungsmöglichkeit | voll versichert, Beschäftigte zahlen reduzierten Anteil | voll versichert, Beiträge etwa hälftig geteilt | nur Rentenversicherung, je 9,3 % |
| Meldung an | Minijob-Zentrale | Krankenkasse | Krankenkasse | Krankenkasse |
| Passt für | feste kleine Aufgaben | Einstieg mit wenigen Tagen pro Woche | Kernteam | Studierende mit Fachbezug |
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Für 2027 ist ein Mindestlohn von 14,60 Euro beschlossen.
Was neben dem Bruttolohn anfällt
| Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 9,3 % |
| Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 %) |
| Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil) | 1,8 % |
| Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 1,3 % |
| Umlage U1 (Erstattung bei Krankheit) | je nach Krankenkasse, Pflicht bis 30 Beschäftigte |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | je nach Krankenkasse, für alle Betriebe |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % |
| Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) | einmal jährlich, nach Lohnsumme und Gefahrklasse |
Rechenbeispiel Minijob mit 603 Euro
| Monatslohn | 603,00 € |
| Pauschale Krankenversicherung 13 % | 78,39 € |
| Pauschale Rentenversicherung 15 % | 90,45 € |
| Pauschsteuer 2 % | 12,06 € |
| Umlage U1 0,8 % | 4,82 € |
| Umlage U2 0,22 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage 0,15 % | 0,90 € |
| Deine Kosten im Monat | 790,95 € |
Ein voll ausgeschöpfter Minijob kostet dich also knapp 791 Euro im Monat, dazu kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Die Pauschsätze gelten für gewerbliche Minijobs.
So bereitest du die erste Einstellung vor
- 1
Betriebsnummer beantragen
Die Betriebsnummer bekommst du kostenlos beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Ohne sie kannst du niemanden bei der Sozialversicherung melden.
- 2
Berufsgenossenschaft klären
Jedes Unternehmen gehört einer gesetzlichen Unfallversicherung an. Für Büro-, Kreativ- und Beratungsarbeit ist das meist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Melde dich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit an.
- 3
Lohnabrechnung organisieren
Entscheide, ob du eine Lohnsoftware nutzt oder die Abrechnung an dein Steuerbüro gibst. Meldungen und Beiträge laufen elektronisch und zu festen Terminen.
- 4
Arbeitsvertrag und Nachweis erstellen
Das Nachweisgesetz verlangt, dass du die wesentlichen Bedingungen wie Tätigkeit, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen dokumentierst. Seit 2025 reicht dafür in vielen Fällen die Textform, etwa per E-Mail mit Empfangsbestätigung.
- 5
Anmelden und starten
Minijobs meldest du bei der Minijob-Zentrale an, alle anderen Beschäftigten bei ihrer Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn.
Quellen und Weiterlesen
- Minijob-Zentrale – Abgaben und Steuern für Gewerbetreibende
- Deutsche Rentenversicherung – Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Bundesagentur für Arbeit – Betriebsnummern-Service
Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.







