Die erste Einstellung

Minijob, Midijob, Teilzeit oder Werkstudent und was dich das kostet

6 Min. Lesezeit Einstieg PersonalMinijobSozialversicherung

Irgendwann schaffst du die Arbeit nicht mehr allein. Hier erfährst du, welche Beschäftigungsform zu deiner Lage passt, welche Kosten neben dem Gehalt anfallen und welche Anmeldungen vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde und die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat.
  • Für einen Minijob zahlst du als Arbeitgeber:in bis zu rund 31 Prozent Pauschalabgaben zusätzlich zum Lohn.
  • Bei regulärer Beschäftigung kommen grob 21 bis 23 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlagen dazu.
  • Vor dem Start brauchst du eine Betriebsnummer, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und einen schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen.

Wann es Zeit ist

Ein guter Zeitpunkt ist erreicht, wenn wiederkehrende Aufgaben regelmäßig liegen bleiben oder du Aufträge ablehnst, weil dir Stunden fehlen. Rechne vorher nüchtern durch, ob die zusätzliche Arbeitskraft sich über mehr Umsatz oder frei gewordene Zeit für Akquise trägt.

Plane mindestens sechs Monate Personalkosten als Reserve ein. Eine Einstellung ist eine Verpflichtung, die auch in einem schwächeren Quartal weiterläuft.

Beschäftigungsformen im Überblick (Stand 2026)

MinijobMidijobTeilzeit/VollzeitWerkstudent:in
Verdienstbis 603 € im Monat603,01 bis 2.000 € im Monatüber 2.000 € bzw. beliebigbeliebig, Mindestlohn gilt
Umfangbei 13,90 € rund 43 Stunden im Monatfreifreiim Semester höchstens 20 Std. pro Woche
SozialversicherungPauschalabgaben durch dich, Rentenversicherung für Beschäftigte mit Befreiungsmöglichkeitvoll versichert, Beschäftigte zahlen reduzierten Anteilvoll versichert, Beiträge etwa hälftig geteiltnur Rentenversicherung, je 9,3 %
Meldung anMinijob-ZentraleKrankenkasseKrankenkasseKrankenkasse
Passt fürfeste kleine AufgabenEinstieg mit wenigen Tagen pro WocheKernteamStudierende mit Fachbezug

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Für 2027 ist ein Mindestlohn von 14,60 Euro beschlossen.

Was neben dem Bruttolohn anfällt

Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil)9,3 %
Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil)7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 %)
Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil)1,8 %
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil)1,3 %
Umlage U1 (Erstattung bei Krankheit)je nach Krankenkasse, Pflicht bis 30 Beschäftigte
Umlage U2 (Mutterschaft)je nach Krankenkasse, für alle Betriebe
Insolvenzgeldumlage0,15 %
Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)einmal jährlich, nach Lohnsumme und Gefahrklasse

Rechenbeispiel Minijob mit 603 Euro

Monatslohn603,00 €
Pauschale Krankenversicherung 13 %78,39 €
Pauschale Rentenversicherung 15 %90,45 €
Pauschsteuer 2 %12,06 €
Umlage U1 0,8 %4,82 €
Umlage U2 0,22 %1,33 €
Insolvenzgeldumlage 0,15 %0,90 €
Deine Kosten im Monat790,95 €

Ein voll ausgeschöpfter Minijob kostet dich also knapp 791 Euro im Monat, dazu kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Die Pauschsätze gelten für gewerbliche Minijobs.

So bereitest du die erste Einstellung vor

  1. 1

    Betriebsnummer beantragen

    Die Betriebsnummer bekommst du kostenlos beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Ohne sie kannst du niemanden bei der Sozialversicherung melden.

  2. 2

    Berufsgenossenschaft klären

    Jedes Unternehmen gehört einer gesetzlichen Unfallversicherung an. Für Büro-, Kreativ- und Beratungsarbeit ist das meist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Melde dich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit an.

  3. 3

    Lohnabrechnung organisieren

    Entscheide, ob du eine Lohnsoftware nutzt oder die Abrechnung an dein Steuerbüro gibst. Meldungen und Beiträge laufen elektronisch und zu festen Terminen.

  4. 4

    Arbeitsvertrag und Nachweis erstellen

    Das Nachweisgesetz verlangt, dass du die wesentlichen Bedingungen wie Tätigkeit, Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen dokumentierst. Seit 2025 reicht dafür in vielen Fällen die Textform, etwa per E-Mail mit Empfangsbestätigung.

  5. 5

    Anmelden und starten

    Minijobs meldest du bei der Minijob-Zentrale an, alle anderen Beschäftigten bei ihrer Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn.

Quellen und Weiterlesen

  1. Minijob-Zentrale – Abgaben und Steuern für Gewerbetreibende
  2. Deutsche Rentenversicherung – Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob
  3. Nachweisgesetz (NachwG)
  4. Bundesagentur für Arbeit – Betriebsnummern-Service

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.