Freelancer oder Anstellung?

Wie du mit freien Mitarbeitenden arbeitest, ohne in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen

5 Min. Lesezeit Vertiefung FreelancerScheinselbstständigkeitVerträge

Freelancer:innen bringen Flexibilität und Spezialwissen ins Team. Wer sie aber wie Angestellte einsetzt, riskiert hohe Nachzahlungen. Hier siehst du, woran die Rentenversicherung den Unterschied festmacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird, der Vertragstitel allein reicht dafür nicht aus.
  • Die wichtigsten Kriterien sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung in deinen Betrieb und fehlendes unternehmerisches Risiko.
  • Bei Scheinselbstständigkeit zahlst du Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend, in der Regel für bis zu vier Jahre.
  • Mit dem Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung bekommst du vorab eine verbindliche Einschätzung.

Für Gründer:innen in der Kreativ- und Wissensarbeit sind Freelancer:innen oft die erste Form von Team. Du holst dir Illustration, Entwicklung oder Text genau dann dazu, wenn ein Projekt es braucht, und musst keine Fixkosten tragen.

Problematisch wird es, wenn aus dem Projekt ein Dauerzustand wird. Wer dauerhaft feste Zeiten hat, an deinen Meetings teilnimmt und fast nur für dich arbeitet, sieht für die Rentenversicherung schnell wie eine angestellte Person aus. Man spricht dann von Scheinselbstständigkeit, also einer selbstständigen Tätigkeit auf dem Papier, die in Wahrheit eine Beschäftigung ist.

Woran der Unterschied erkennbar wird

Eher selbstständigEher abhängig beschäftigt
WeisungenErgebnis ist vereinbart, Weg und Zeit bestimmt die Person selbstDu legst Arbeitszeit, Ort und Ablauf fest
Eingliederungeigene Arbeitsmittel, eigene Adresse, kein fester Platz im Teamfester Schreibtisch, Firmen-E-Mail, Teil der Urlaubsplanung
Unternehmerisches Risikoeigene Preise, eigene Werbung, kann Aufträge ablehnenfeste Vergütung pro Stunde ohne Verlustrisiko
Auftraggeber:innenmehrere parallelfast ausschließlich du
Vertretungdarf Aufgaben an andere weitergebenmuss persönlich arbeiten

Die Rentenversicherung bewertet das Gesamtbild. Ein einzelnes Merkmal entscheidet selten allein.

Das Statusfeststellungsverfahren

Bist du unsicher, können du und die freie Mitarbeiterin gemeinsam bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen, ob eine Beschäftigung vorliegt. Die Entscheidung gilt für alle Zweige der Sozialversicherung.

Stellst du den Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Zusammenarbeit, beginnt eine mögliche Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Entscheidung. Das schützt vor rückwirkenden Beiträgen. Der Antrag ist kostenlos und kann online gestellt werden.

Das gehört in einen Freelancer-Vertrag

Quellen und Weiterlesen

  1. Deutsche Rentenversicherung – Das Statusfeststellungsverfahren
  2. § 7 SGB IV – Beschäftigung
  3. § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.