Die erste Website: Was sie wirklich braucht

Seiten, Pflichtangaben, Baukasten oder individuell, SEO und Ladezeit

4 Min. Lesezeit Einstieg WebsiteSEOImpressum

Deine Website ist der Ort, auf den alle anderen Kanäle verweisen. Du erfährst, welche Seiten zum Start reichen, welche Angaben rechtlich Pflicht sind und wann sich ein Baukasten lohnt und wann eine individuelle Lösung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Start genügen Startseite, Leistungen, Referenzen, Über uns, Kontakt sowie Impressum und Datenschutzerklärung.
  • Das Impressum ist in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt, die frühere Regel im Telemediengesetz gilt seit Mai 2024 nicht mehr.
  • Ein Baukasten ist schnell und günstig, eine individuelle Website lohnt sich, wenn Marke, Inhalte und Wachstum es erfordern.
  • Google bewertet die Nutzererfahrung unter anderem über Ladezeit, Reaktionszeit und Layoutstabilität.

Deine Website ist der einzige Kanal, über den du vollständig selbst verfügst. Hier bestimmst du, wie du auftrittst, welche Inhalte wie lange stehen bleiben und wie Menschen Kontakt aufnehmen. Für eine Gründungs-Website gilt, dass sie nicht groß sein muss. Sie soll klar sagen, was du anbietest, zeigen, dass du es kannst, und den Weg zu dir so einfach wie möglich machen.

Diese Seiten reichen für den Start

  • Startseite mit deinem Positionierungssatz, einem kurzen Überblick über dein Angebot und einem klaren nächsten Schritt
  • Leistungen mit konkreten Paketen, Ablauf und gern einer Preisorientierung
  • Referenzen mit zwei bis drei Projekten, die Ausgangslage, Vorgehen und Ergebnis zeigen
  • Über uns mit Foto, deinem Werdegang und deiner Haltung
  • Kontakt mit Mail, Telefon oder Terminbuchung, ohne lange Formulare
  • Impressum und Datenschutzerklärung, von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar

Rechtliche Seiten

Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, braucht ein Impressum nach § 5 DDG. Dazu gehören unter anderem Name und ladungsfähige Anschrift, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und, je nach Rechtsform und Tätigkeit, Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Vertretungsberechtigte. Verweise auf den alten § 5 TMG solltest du ersetzen.

Die Datenschutzerklärung informiert nach Art. 13 DSGVO darüber, welche Daten du verarbeitest, etwa über Kontaktformular, Hosting, Analyse-Tools oder eingebettete Inhalte. Für Cookies und ähnliche Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind, brauchst du nach § 25 TDDDG in der Regel eine Einwilligung. Je weniger Dritt-Tools du einbindest, desto einfacher wird beides.

Baukasten oder individuelle Website?

Baukastenindividuell (z. B. mit Designstudio)
Startkostengering, meist monatliches Abohöher, einmaliges Projektbudget
Zeit bis onlinewenige Tage möglichmeist einige Wochen
Gestaltungan Vorlagen gebunden, wirkt schnell ähnlichpasst genau zu deinem Corporate Design
Pflegeselbst über den Editorje nach System selbst oder mit Unterstützung
Erweiterbarkeitbegrenzt auf die Funktionen des Anbieterswächst mit deinen Anforderungen
AnbieterbindungUmzug oft aufwendigInhalte und Code lassen sich meist mitnehmen

Ein guter Weg für viele ist ein sauber aufgesetzter Baukasten zum Start und später eine individuelle Website, wenn Angebot und Referenzen stehen.

SEO-Grundlagen

SEO (Suchmaschinenoptimierung) bedeutet, dass Menschen dich über Google und andere Suchmaschinen finden. Für den Anfang reichen die Grundlagen, also je Seite ein klares Thema, ein aussagekräftiger Seitentitel und eine Meta-Beschreibung, Zwischenüberschriften, beschreibende Alternativtexte für Bilder und Formulierungen, die deine Zielgruppe tatsächlich sucht.

Für lokale Dienstleistungen lohnt es sich, den Ort zu nennen, etwa „Webdesign für Praxen in Hamburg“. Mehr dazu steht im Artikel über lokale Sichtbarkeit.

Core Web Vitals: Googles Richtwerte für eine gute Nutzererfahrung

Largest Contentful Paint (Ladezeit des größten Inhalts)höchstens 2,5 Sekunden
Interaction to Next Paint (Reaktion auf Eingaben)höchstens 200 Millisekunden
Cumulative Layout Shift (Verschieben des Layouts)höchstens 0,1
Messungam 75. Perzentil echter Besuche, getrennt für Mobil und Desktop

Quellen und Weiterlesen

  1. Gesetze im Internet – § 5 DDG Allgemeine Informationspflichten
  2. Google Search Central – Core Web Vitals
  3. web.dev – Web Vitals
  4. IHK München – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.