Vom Nebenberuf in den Hauptberuf

Puffer, Teilzeit, Kündigung, Gründungszuschuss und Krankenversicherung

5 Min. Lesezeit Vertiefung UmstiegTeilzeitGründungszuschussKündigung

Irgendwann reicht die Zeit nach Feierabend nicht mehr. Der Umstieg gelingt am besten mit klaren Kennzahlen und einem Plan für Vertrag und Versicherung. Hier erfährst du, welche Wege es gibt und welche Fristen du kennen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steig um, wenn Umsatz, Auftragslage und Puffer zu deinen vorher festgelegten Kriterien passen.
  • Teilzeit nach § 8 TzBfG oder Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG kann ein Zwischenschritt sein.
  • Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld voraus, eine eigene Kündigung kann ihn gefährden.
  • Mit dem Ende der Anstellung organisierst du Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung neu.

Den Zeitpunkt für den Umstieg machst du am besten an Zahlen fest. Hilfreich sind die Kriterien, die du dir zum Start gesetzt hast, etwa ein Nebengewinn, der seit Monaten stabil ist, eine Warteliste für Anfragen und ein Puffer, der dich mehrere Monate trägt. Rechne mit dem Liquiditätsplan durch, wie sich dein Konto entwickelt, wenn das Gehalt wegfällt und du eigene Beiträge zur Krankenversicherung zahlst.

Bedenke dabei, dass dein Stundensatz im Hauptberuf alles tragen muss, was bisher der Arbeitgeber gezahlt hat. Dazu gehören Urlaub, Krankheit, Altersvorsorge und Versicherungen. Der Artikel zum Stundensatz im Ressort Geld zeigt dir die Rechnung.

Vier Wege in die Selbstständigkeit

Direkt kündigenTeilzeit (§ 8 TzBfG)Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG)Über Arbeitslosigkeit mit Gründungszuschuss
VoraussetzungenKündigungsfrist einhaltenmehr als 15 Beschäftigte, Arbeitsverhältnis länger als sechs Monatemehr als 45 Beschäftigte, Arbeitsverhältnis länger als sechs MonateAnspruch auf Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restdauer
Antragschriftliche Kündigungin Textform, mindestens drei Monate vor Beginnin Textform, mindestens drei Monate vor Beginn, für ein bis fünf Jahrevor dem Start bei der Agentur für Arbeit
Sicherheitgering, du startest ohne GehaltTeilgehalt bleibtTeilgehalt und Rückkehrrecht zur alten StundenzahlArbeitslosengeld plus 300 € für sechs Monate, auf Antrag 300 € für weitere neun
RisikoPuffer muss tragenAblehnung aus betrieblichen Gründen möglichAblehnung möglich, in Betrieben bis 200 Beschäftigten auch über ZumutbarkeitsquotenErmessensleistung, kein Rechtsanspruch

Bei Teilzeit mit 20 Wochenstunden oder weniger prüft die Krankenkasse, ob du hauptberuflich selbstständig bist. Mehr dazu im Artikel zur Kranken- und Rentenversicherung im Nebenberuf.

Kündigung und Fristen

Ohne andere Regelung im Vertrag oder Tarifvertrag kannst du nach § 622 BGB mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Viele Verträge sehen längere Fristen vor, die dann auch für dich gelten. Prüfe außerdem, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist. Es gilt nur, wenn dein Arbeitgeber dafür eine Entschädigung zahlt (§ 74 HGB).

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, oft schneller als eine Kündigung. Er führt aber wie die eigene Kündigung meist zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Gründungszuschuss und Arbeitslosengeld

Den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III gibt es nur, wenn du bis zum Start Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und noch mindestens 150 Tage Restanspruch übrig sind. Dazu brauchst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa der Handelskammer, und einen tragfähigen Businessplan. Kündigst du selbst, droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Sie verkürzt den Anspruch, und während einer Sperrzeit wird kein Zuschuss gezahlt.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit darfst du während der Arbeitslosigkeit weiterführen, solange sie unter 15 Wochenstunden bleibt. Vom Gewinn bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei (§ 155 SGB III), bei Selbstständigen werden pauschal 30 Prozent der Einnahmen als Ausgaben abgezogen. Hast du die Tätigkeit in den letzten 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate neben deinem Job ausgeübt, bleibt sogar dein bisheriger Durchschnittsverdienst daraus anrechnungsfrei. Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende deiner Stelle arbeitsuchend.

Beispielhafter Fahrplan für den Umstieg

  1. 12 Monate vorher
    Kriterien prüfen, Puffer aufbauen, Preise auf Hauptberufsniveau anheben.
  2. 6 Monate vorher
    Liquiditätsplan ohne Gehalt rechnen, Krankenkasse und Rentenversicherung beraten lassen.
  3. 3 bis 4 Monate vorher
    Teilzeit beantragen oder Kündigung vorbereiten, bei Bedarf arbeitsuchend melden.
  4. Kündigungsfrist
    Übergabe im Job sauber erledigen, erste Aufträge für die Zeit danach fest vereinbaren.
  5. Erster Monat
    Krankenkasse informieren, Finanzamt über den höheren Gewinn für die Vorauszahlungen informieren.
  6. Bis drei Monate nach Start
    Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, wenn du sie willst.

Krankenversicherung beim Wechsel

Mit dem Ende der Anstellung endet deine Pflichtversicherung. Bei einer gesetzlichen Kasse wirst du in der Regel automatisch als freiwilliges Mitglied weiterversichert, solange du keinen Austritt erklärst. Deine Beiträge richten sich dann nach deinem Gewinn, mindestens nach 1.318,33 € im Monat (2026). Ein Anspruch auf Krankengeld besteht als Selbstständige:r nur, wenn du ihn wählst. Die Beitragssätze findest du im Artikel zur Kranken- und Sozialversicherung im Ressort Geld.

Quellen und Weiterlesen

  1. Teilzeit- und Befristungsgesetz §§ 8 und 9a (gesetze-im-internet.de)
  2. SGB III § 93 Gründungszuschuss (gesetze-im-internet.de)
  3. SGB III § 155 Anrechnung von Nebeneinkommen (gesetze-im-internet.de)
  4. SGB III § 28a Freiwillige Weiterversicherung (gesetze-im-internet.de)

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.