Namen finden und Marke schützen

Recherche, Markenanmeldung beim DPMA, Domain und Firmierung

4 Min. Lesezeit Vertiefung MarkeNameDPMADomain

Ein Name, den du nach einem Jahr wegen einer Abmahnung ändern musst, kostet Geld und Sichtbarkeit. Mit einer gründlichen Recherche und einer Markenanmeldung sicherst du deinen Namen früh ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfe deinen Wunschnamen in DPMAregister, bei der EUIPO, im Handelsregister und per Suchmaschine.
  • Eine deutsche Marke kostet beim DPMA online 290 Euro für bis zu drei Klassen.
  • Firma, Domain und Marke sind drei verschiedene Dinge und schützen unterschiedlich.
  • UG und GmbH müssen ihre Rechtsform im Firmennamen führen.

Dein Unternehmensname taucht bald überall auf, auf Website, Rechnungen, Social Media und im Gespräch mit Auftraggeber:innen. Kollidiert er mit einer älteren Marke oder Firma, drohen Abmahnung, Unterlassung und Kosten für die Umbenennung. Eine Recherche vor dem ersten Logo spart dir diesen Ärger.

Namensrecherche in vier Schritten

  1. 1

    DPMAregister

    Suche im Register des Deutschen Patent- und Markenamts nach gleichen und ähnlich klingenden Marken in deinen Waren- und Dienstleistungsklassen.

  2. 2

    EUIPO und WIPO

    Unionsmarken gelten auch in Deutschland. Prüfe sie über eSearch der EUIPO und internationale Marken über die Datenbanken der WIPO.

  3. 3

    Handels- und Unternehmensregister

    Auf handelsregister.de findest du eingetragene Firmen. Auch ein ähnlicher Firmenname in deiner Branche kann ein Konflikt sein.

  4. 4

    Web, Domains, Social Media

    Suchmaschinen, Domainabfragen und Plattformen zeigen dir, wer den Namen schon nutzt, auch ohne Registereintrag.

Markenanmeldung beim DPMA

Anmeldegebühr online290 Euro für bis zu drei Klassen
Anmeldegebühr auf Papier300 Euro für bis zu drei Klassen
Jede weitere Klasse100 Euro
Schutzdauer10 Jahre, beliebig oft verlängerbar
Klassen45 Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation

Worauf es bei der Anmeldung ankommt

Eine Marke schützt dich nur für die Waren und Dienstleistungen, die du im Verzeichnis angibst. Für Agenturen und Kreative sind oft die Klassen 35 (Werbung, Unternehmensberatung), 41 (Bildung, Unterhaltung) und 42 (Design, IT-Dienstleistungen) relevant. Formuliere das Verzeichnis passend zu deinem Angebot und denke an geplante Erweiterungen.

Das DPMA prüft nur absolute Hindernisse, etwa ob ein Name rein beschreibend ist. Ob es ältere ähnliche Marken gibt, prüft das Amt nicht. Deren Inhaber:innen können nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Deshalb ist die eigene Recherche so wichtig.

Firma, Marke und Domain

FirmaMarkeDomain
Was es istName, unter dem Kaufleute im Handelsregister auftretengeschütztes Kennzeichen für Waren und DienstleistungenAdresse im Internet
Wo es entstehtHandels- oder GesellschaftsregisterDPMA, EUIPO oder WIPObei einem Domain-Registrar
Schutzvor allem regional und branchenbezogenbundesweit oder EU-weit in den gewählten Klassennur die technische Adresse

Firmierung

Einzelunternehmer:innen ohne Handelsregistereintrag treten mit ihrem Vor- und Nachnamen auf und dürfen einen Zusatz ergänzen, etwa „Lena Berg Design“. Eine GbR tritt mit den Namen der Gesellschafter:innen oder einem eigenen Namen auf, nach der Eintragung mit dem Zusatz „eGbR“. Die UG muss den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ vollständig führen, die GmbH „GmbH“. Die Handelskammer prüft auf Wunsch vorab, ob ein Firmenname zulässig und unterscheidungskräftig ist.

Quellen und Weiterlesen

  1. DPMA – Marken
  2. DPMAregister
  3. Gemeinsames Registerportal der Länder

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.