Das Wichtigste in Kürze
- Den Fragebogen reichst du innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit elektronisch über Mein ELSTER ein.
- Aus deiner Umsatz- und Gewinnschätzung berechnet das Finanzamt deine ersten Vorauszahlungen.
- Realistisch schätzen schützt dich vor Nachzahlungen und vor unnötig hohen Abschlägen.
- Nach der Bearbeitung bekommst du per Post deine Steuernummer, ohne die du keine ordentliche Rechnung schreiben kannst.
Wer sich selbstständig macht, meldet sich beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Gewerbetreibende bekommen nach der Gewerbeanmeldung oft eine Erinnerung, Freiberufler:innen (etwa in Design, Text oder Beratung) melden sich direkt und ohne Gewerbeamt. Die Frist beträgt einen Monat ab Aufnahme der Tätigkeit, so steht es in § 138 Abs. 1b der Abgabenordnung.
Abgegeben wird der Fragebogen elektronisch über Mein ELSTER, das Steuerportal der Finanzverwaltung. Die Registrierung dauert ein paar Tage, weil der Aktivierungscode per Post kommt. Fang deshalb früh damit an.
Was im Fragebogen abgefragt wird
- Persönliche Daten, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung
- Art der Tätigkeit, Beginn, Rechtsform und ob sie gewerblich oder freiberuflich ist
- Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr
- Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst (keine Umsatzsteuer auf Rechnungen)
- Ob du Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zahlen möchtest (Ist-Versteuerung, siehe Artikel zur Umsatzsteuer)
- Ob du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchst, etwa für Tools aus dem EU-Ausland
So gehst du vor
- 1
ELSTER-Konto anlegen
Registriere dich auf elster.de mit Zertifikatsdatei. Den Aktivierungsbrief rechtzeitig einplanen.
- 2
Zahlen vorbereiten
Überschlage Umsatz, Kosten und Gewinn für dieses und das nächste Jahr. Eine grobe Monatsplanung reicht.
- 3
Formular ausfüllen
Wähle in ELSTER den Fragebogen für Einzelunternehmen oder für Personengesellschaften, wenn ihr zu zweit gründet.
- 4
Absenden und abwarten
Das Finanzamt meldet sich mit Steuernummer und Hinweisen zu Voranmeldungen und Vorauszahlungen. Das kann einige Wochen dauern.
Gewerblich oder freiberuflich?
Im Fragebogen ordnest du deine Tätigkeit ein, und diese Einordnung hat Gewicht. Freiberufler:innen im Sinne von § 18 EStG, etwa in künstlerischen, schriftstellerischen oder beratenden Berufen, zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen keine Gewerbeanmeldung. Wer Waren verkauft, vermittelt oder überwiegend Standardleistungen anbietet, gilt meist als gewerblich.
Bei Design, Marketing und Beratung ist die Grenze nicht immer eindeutig. Beschreibe deine Tätigkeit deshalb so konkret wie möglich. Das Finanzamt entscheidet anhand deiner Angaben und kann später nachfragen. Wenn du unsicher bist, lohnt sich hier ein kurzes Gespräch mit einer Steuerberatung.
Die Schätzung mit Folgen
Aus deinem geschätzten Gewinn setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, also Abschläge auf die Einkommensteuer, die vierteljährlich fällig werden. Schätzt du zu hoch, bindest du Geld, das dir in der Anlaufphase fehlt. Schätzt du zu niedrig, kommt später eine Nachzahlung und die Vorauszahlungen werden rückwirkend angepasst.
Rechne deshalb mit dem, was du bereits in Aussicht hast, und plane die ersten Monate vorsichtig. Wenn sich die Lage später ändert, kannst du beim Finanzamt jederzeit eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Rechenbeispiel: Schätzung für ein Designstudio im ersten Jahr
| Start im April, 9 Monate Tätigkeit | |
| Erwartete Aufträge, im Schnitt 3.500 € pro Monat | 31.500 € |
| Laufende Kosten (Software, Miete Coworking, Versicherung) | – 6.300 € |
| Anschaffungen (Laptop, Monitor) | – 2.400 € |
| Geschätzter Gewinn Gründungsjahr | 22.800 € |
Mit dieser Schätzung liegt der Umsatz über 25.000 €. Die Kleinunternehmerregelung passt in diesem Fall eher nicht, das solltest du im Fragebogen berücksichtigen.
Quellen und Weiterlesen
- ELSTER – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
- Handelskammer Hamburg – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Abgabenordnung § 138 (gesetze-im-internet.de)
Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.







