Kleinunternehmerregelung: lohnt sie sich für dich?

Die Grenzen seit 2025, Vor- und Nachteile und der richtige Rechnungshinweis

4 Min. Lesezeit Einstieg UmsatzsteuerKleinunternehmer§ 19 UStG

Als Kleinunternehmer:in stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und sparst dir einen Teil der Bürokratie. Ob das für dich passt, hängt von deinem Umsatz und davon ab, für wen du arbeitest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2025 gilt die Regelung, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
  • Im Gründungsjahr zählt allein die Grenze von 25.000 €, ohne Hochrechnung auf ein volles Jahr.
  • Wird eine Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt ab genau diesem Umsatz die normale Umsatzsteuer.
  • Vorteilhaft ist die Regelung vor allem, wenn du für Privatpersonen arbeitest und wenig investierst.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz erlaubt kleinen Unternehmen, auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Im Gegenzug bekommst du die Umsatzsteuer, die in deinen Einkäufen steckt (die Vorsteuer), nicht vom Finanzamt zurück. Seit 2025 ist die Regelung als echte Steuerbefreiung ausgestaltet und die Grenzen wurden angehoben.

Gezählt wird der Gesamtumsatz netto, also deine Einnahmen ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist, was tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Verkäufe von Betriebsvermögen wie einem alten Laptop bleiben außen vor.

Die Grenzen im Überblick (seit 1. Januar 2025)

Umsatz im Vorjahrhöchstens 25.000 €
Umsatz im laufenden Jahrhöchstens 100.000 €
Gründungsjahrhöchstens 25.000 €, keine Hochrechnung
Überschreiten im laufenden Jahrab dem Umsatz, der die Grenze reißt, gilt Regelbesteuerung
Freiwilliger Verzichtmöglich, Bindung für mindestens fünf Kalenderjahre

Kleinunternehmer-Check

Prüfe, ob du die Kleinunternehmerregelung 2026 nutzen kannst.

€ netto
€ netto

Grenzen nach § 19 UStG in der Fassung ab 2025: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt 25.000 € für das laufende Jahr. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer.

Was beim Überschreiten passiert

Früher galt eine Prognose für das ganze Jahr. Heute endet die Befreiung sofort, sobald du die Grenze überschreitest. Die Rechnung, mit der du im Gründungsjahr über 25.000 € kommst, muss bereits mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei bestehenden Unternehmen gilt dasselbe, sobald im laufenden Jahr 100.000 € überschritten werden.

Behalte deine Einnahmen deshalb laufend im Blick. Wenn sich ein großer Auftrag abzeichnet, sprich früh mit deiner Steuerberatung und kalkuliere dein Angebot gleich mit Umsatzsteuer.

Ein Beispiel macht das greifbar. Hast du im Gründungsjahr bereits 22.000 € eingenommen und schreibst dann eine Rechnung über 5.000 €, überschreitet genau diese Rechnung die Grenze. Sie muss schon mit 19 % Umsatzsteuer ausgestellt werden, alle früheren Rechnungen bleiben steuerfrei. Ab diesem Moment gibst du auch Voranmeldungen ab.

Für wen sich die Regelung eignet

Die Befreiung spielt ihre Stärken aus, wenn du überwiegend für Privatpersonen, Vereine oder andere Kleinunternehmer:innen arbeitest. Diese können keine Vorsteuer abziehen, für sie ist dein Preis ohne Umsatzsteuer also wirklich günstiger. Dazu kommt weniger Aufwand, weil Voranmeldungen in der Regel entfallen.

Planst du schnelles Wachstum oder arbeitest du für Agenturen und Unternehmen, kann die Regelbesteuerung von Anfang an die bessere Wahl sein. Du wirkst dann auch nach außen etablierter, und ein späterer Wechsel mitten im Jahr entfällt.

Kleinunternehmer:in oder Regelbesteuerung?

Kleinunternehmer:inRegelbesteuerung
Rechnungohne Umsatzsteuer, mit Hinweismit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer
Vorsteuer aus Einkäufenkeine Erstattungwird verrechnet oder erstattet
Voranmeldungenin der Regel keinevierteljährlich oder monatlich
Wirkung auf PrivatpersonenPreis wirkt günstiger19 % kommen auf den Preis
Wirkung auf Unternehmenneutral, sie ziehen ohnehin Vorsteuer abneutral
Passt gut beiwenig Investitionen, Privatkundschafthohen Anschaffungen, Geschäftskundschaft

Arbeitest du fast nur für Unternehmen, bringt die Befreiung kaum einen Preisvorteil. Dann kann die Erstattung der Vorsteuer, etwa auf Technik zum Start, mehr wert sein.

Rechenbeispiel: Laptop zum Start

Kaufpreis brutto2.380 €
Darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %)380 €
Kosten mit Regelbesteuerung (Vorsteuer zurück)2.000 €
Kosten als Kleinunternehmer:in2.380 €

Bei großen Anschaffungen am Anfang kostet dich die Befreiung spürbar Geld. Bei überwiegend privaten Auftraggeber:innen gleicht der niedrigere Endpreis das oft wieder aus.

Quellen und Weiterlesen

  1. Umsatzsteuergesetz § 19 (gesetze-im-internet.de)
  2. BMF-Schreiben vom 18. März 2025 zur Kleinunternehmerregelung
  3. IHK München – Umsatzsteuer für Kleinunternehmer

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.