Das Wichtigste in Kürze
- Eine GmbH zahlt in Hamburg rund 32,3 Prozent Steuern auf ihren Gewinn, bestehend aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
- Steuerlich lohnt sich die GmbH vor allem, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und nicht vollständig ausgeschüttet werden.
- Der Übergang ist über eine Neugründung, eine Einbringung nach § 20 UmwStG oder eine Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz möglich.
- Plane den Wechsel frühzeitig mit einer Steuerberatung, denn Fehler lassen sich oft nicht rückgängig machen.
Wann sich der Wechsel lohnt
Im Einzelunternehmen haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Mit Mitarbeitenden, größeren Aufträgen und längeren Verträgen wächst dieses Risiko. Eine GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, wobei du als Geschäftsführer:in bei Pflichtverletzungen weiterhin persönlich einstehen kannst.
Dazu kommen Außenwirkung und Beteiligungen. Größere Auftraggeber:innen und Ausschreibungen erwarten oft eine Kapitalgesellschaft. Willst du eine Partnerin oder langjährige Mitarbeitende beteiligen, geht das über GmbH-Anteile deutlich sauberer. Die Grundlagen der Rechtsformen findest du im Artikel zur Wahl der Rechtsform im Ressort Recht.
Steuerbelastung einer GmbH in Hamburg (Stand 2026)
| Körperschaftsteuer | 15 % des Gewinns (§ 23 KStG) |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, also 0,825 % des Gewinns |
| Gewerbesteuer | 3,5 % Messzahl mal 470 % Hebesatz, also 16,45 % des Gewinns |
| Gesamtbelastung | rund 32,3 % des Gewinns |
| Freibetrag Gewerbesteuer | keiner, der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften |
| Ausschüttung an dich | 25 % Abgeltungsteuer plus Soli, zusammen 26,375 %, alternativ Teileinkünfteverfahren auf Antrag |
| Ausblick | die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jährlich um einen Punkt auf 10 % im Jahr 2032 |
Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig
Als Designer:in, Texter:in oder Berater:in in einem freien Beruf zahlst du im Einzelunternehmen keine Gewerbesteuer. Eine GmbH ist dagegen kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, unabhängig davon, was sie tut. Für Freiberufler:innen verschiebt das die Rechnung spürbar.
Dein Geschäftsführergehalt ist für die GmbH eine Betriebsausgabe und mindert ihren Gewinn. Du versteuerst es privat wie Arbeitslohn. Es muss angemessen sein und im Voraus schriftlich vereinbart werden, sonst wertet das Finanzamt Teile davon als verdeckte Gewinnausschüttung, also als versteckte Auszahlung von Gewinn.
Rechenbeispiel mit 180.000 € Gewinn vor deinem Gehalt
| Annahmen | ledig, keine Kirchensteuer, freiberuflich, Vorsorgeaufwendungen und Gründungskosten nicht berücksichtigt |
| A · Einzelunternehmen: Einkommensteuer auf 180.000 € | 64.464 € |
| A · Solidaritätszuschlag | 3.546 € |
| A · Steuern gesamt | 68.010 € |
| B · GmbH: Geschäftsführergehalt | 90.000 € |
| B · Einkommensteuer und Soli auf das Gehalt (nach 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag) | 26.837 € |
| B · Steuern der GmbH auf 90.000 € Restgewinn (32,275 %) | 29.048 € |
| B · Steuern gesamt, Gewinn bleibt in der GmbH | 55.884 € |
| B · zusätzlich bei voller Ausschüttung der 60.953 € (26,375 %) | 16.076 € |
| B · Steuern gesamt bei voller Ausschüttung | 71.961 € |
Bleibt der Gewinn in der GmbH, etwa für Gehälter, Rücklagen oder Investitionen, liegt die Steuerlast in diesem Beispiel rund 12.100 € unter der des Einzelunternehmens. Wird alles ausgeschüttet, zahlst du mehr. Kosten für Bilanz, Notar und Steuerberatung von oft mehreren tausend Euro im Jahr sind noch nicht eingerechnet. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keine individuelle Berechnung.
Drei Wege in die GmbH
| Neugründung und Übertragung | Einbringung nach § 20 UmwStG | Ausgliederung nach UmwG | |
|---|---|---|---|
| So funktioniert es | Du gründest eine GmbH und überträgst Aufträge und Wirtschaftsgüter nach und nach, das Einzelunternehmen läuft aus | Du bringst dein ganzes Unternehmen als Sacheinlage gegen neue GmbH-Anteile ein | Das Vermögen geht in einem Schritt per Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH über |
| Steuer | stille Reserven und ein Firmenwert können beim Übertragen versteuert werden | auf Antrag zu Buchwerten und damit steuerneutral, Rückbezug bis zu acht Monate möglich | steuerlich ebenfalls über § 20 UmwStG, meist steuerneutral |
| Voraussetzung | keine besondere | Übertragung des gesamten Betriebs mit allen wesentlichen Grundlagen | Eintragung als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau im Handelsregister, für Freiberufler:innen daher meist nicht möglich |
| Verträge | müssen neu geschlossen oder mit Zustimmung übertragen werden | werden einzeln übertragen, Vertragspartner müssen meist zustimmen | gehen grundsätzlich automatisch über |
| Passt, wenn | du wenig Vermögen und kaum langfristige Verträge hast | dein Betrieb Werte wie Kundenstamm oder Ausstattung hat | du bereits eingetragen bist und viele Verträge hast |
Nach einer Einbringung zu Buchwerten gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Verkaufst du Anteile in dieser Zeit, wird der Einbringungsgewinn anteilig nachversteuert (§ 22 UmwStG).
Sozialversicherung als Gesellschafter-Geschäftsführer:in
Ob du als Geschäftsführer:in deiner GmbH sozialversicherungspflichtig bist, hängt vor allem von deinem Anteil ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt als selbstständig, wer mindestens 50 Prozent hält oder eine umfassende Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag hat. Mit weniger Anteil bist du in der Regel beschäftigt.
Meldet die GmbH dich als Beschäftigte:n an, leitet die Krankenkasse automatisch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein (§ 7a SGB IV). Bist du nicht versicherungspflichtig, musst du Kranken- und Altersvorsorge weiterhin selbst organisieren.
Pflichten, die mit der GmbH dazukommen
Quellen und Weiterlesen
- Umwandlungssteuergesetz § 20 – Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
- Umwandlungsgesetz § 152 – Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- hamburg.de – Hebesatz für Gewerbesteuer bleibt auch 2026 unverändert
- Deutsche Rentenversicherung – Statusfeststellungsverfahren
Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.







