Dein Stundensatz, sauber hergeleitet

Vom Wunsch-Netto über fakturierbare Stunden zum Preis

3 Min. Lesezeit Einstieg StundensatzKalkulationPreise

Viele setzen ihren Stundensatz nach Bauchgefühl oder nach dem letzten Angestelltengehalt an und wundern sich später. Hier rechnest du rückwärts, vom Betrag, den du privat brauchst, bis zum Satz auf der Rechnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechne vom gewünschten privaten Nettoeinkommen rückwärts zum nötigen Umsatz.
  • Von rund 1.700 Arbeitsstunden im Jahr sind oft nur 50 bis 60 Prozent fakturierbar.
  • Kranken- und Pflegeversicherung, Vorsorge und Steuern zahlst du selbst aus deinem Gewinn.
  • Der Satz aus der Rechnung ist deine Untergrenze, der Marktwert kann darüber liegen.

Warum Angestelltengehalt kein Maßstab ist

Als angestellte Person bekommst du bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und einen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Als Selbstständige:r trägst du all das selbst. Dazu kommen Zeiten, die niemand bezahlt, etwa Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung und Angebote, aus denen nichts wird.

Fakturierbare Stunden sind die Stunden, die du einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber tatsächlich in Rechnung stellen kannst. Sie sind die Basis jeder seriösen Kalkulation.

Die Rechnung in fünf Schritten

  1. 1

    Privater Bedarf

    Was brauchst du im Jahr netto für Miete, Leben, Sparen und Freizeit?

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    Persönliche Abgaben

    Addiere Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und eine Schätzung für die Einkommensteuer. Das Ergebnis ist dein Gewinnziel.

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    Betriebskosten

    Addiere Software, Hardware, Arbeitsplatz, Versicherungen, Steuerberatung, Fortbildung und Marketing. Das ergibt den nötigen Jahresumsatz.

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    Fakturierbare Stunden

    Zieh von 52 Wochen Urlaub, Feiertage und Krankheit ab und multipliziere mit deinem Anteil an abrechenbarer Arbeit.

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    Stundensatz

    Teile den Jahresumsatz durch die fakturierbaren Stunden. Die Umsatzsteuer kommt bei Regelbesteuerung noch obendrauf.

Rechenbeispiel Grafikdesign, Solo

Privater Bedarf netto36.000 €
Kranken- und Pflegeversicherung (grob 21 % vom Gewinn)13.500 €
Altersvorsorge (rund 10 % vom Gewinn)6.500 €
Einkommensteuer und Soli (grob geschätzt, ohne Kirchensteuer)9.500 €
Gewinnziel65.500 €
Betriebskosten12.000 €
Nötiger Jahresumsatz netto77.500 €
Arbeitswochen (52 minus 6 Urlaub, 2 Feiertage, 2 krank)42
Arbeitsstunden bei 40 Stunden pro Woche1.680
Davon fakturierbar (55 %)rund 920 Stunden
Stundensatz nettorund 85 €

Bei 55 Prozent Auslastung braucht diese Beispielrechnung rund 85 € netto pro Stunde, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Steuer- und Versicherungswerte sind vereinfacht und hängen stark von deiner persönlichen Situation ab.

Stundensatz-Rechner

Wie viel du pro Stunde verlangen musst, damit am Ende dein Wunsch-Netto bleibt.

€
€ / Monat
€ / Monat
€ / Monat
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Grundlage sind 254 Arbeitstage in Hamburg 2026 (Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage). Die Steuerquote ist eine Annahme; eine genauere Schätzung liefert der Rechner Steuer-Rücklage. Alle Beträge netto, also ohne Umsatzsteuer.

Vom Rechenwert zum Marktpreis

Dein kalkulierter Satz ist die Untergrenze, unter der du auf Dauer draufzahlst. Ob der Markt mehr hergibt, hängt von deiner Spezialisierung, deiner Erfahrung und davon ab, für wen du arbeitest. Ein Unternehmen, für das deine Arbeit direkt Umsatz bringt, bewertet sie anders als ein kleiner Verein mit knappem Budget.

Schau dir an, was vergleichbare Anbieter:innen in Hamburg verlangen. Branchenverbände veröffentlichen teils Honorarumfragen, und viele Kolleg:innen geben im Gespräch ehrlich Auskunft. Liegt dein Rechenwert deutlich über dem Marktniveau, lohnt ein zweiter Blick auf deine Kosten und deine fakturierbare Quote.

Für längere Einsätze rechnen viele in Tagessätzen. Ein Tagessatz entspricht meist acht Stunden, oft mit einem kleinen Nachlass gegenüber dem Stundensatz, weil der Planungsaufwand sinkt. Rechne den Tagessatz aber immer aus deinem Stundensatz ab und nicht umgekehrt.

Quellen und Weiterlesen

  1. GKV-Spitzenverband – Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (PDF)
  2. Existenzgründungsportal des BMWE – Businessplan

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.