Nebenher anmelden in Hamburg

Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse und was sonst noch dazugehört

4 Min. Lesezeit Einstieg AnmeldungGewerbeFinanzamtVersicherung

Auch eine kleine Selbstständigkeit am Abend ist eine echte Selbstständigkeit mit Anmeldung, Steuernummer und Rechnungen. Hier gehst du die Schritte in der richtigen Reihenfolge durch und siehst, was nebenher anders läuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbetreibende melden sich in Hamburg online beim Gewerbeamt an, Freiberufler:innen direkt beim Finanzamt.
  • Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reichst du innerhalb eines Monats nach Start über ELSTER ein.
  • Die Kleinunternehmerregelung kannst du auch nebenher nutzen, dein Gehalt zählt dabei nicht mit.
  • Die Versicherungen deines Arbeitgebers decken deine Selbstständigkeit nicht ab.

Für Gewerbeamt und Finanzamt macht es kaum einen Unterschied, ob du zehn oder vierzig Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Die Pflichten sind dieselben, nur der Umfang ist kleiner. Neu ist für viele vor allem, dass das Finanzamt jetzt zwei Einkommensquellen kennt und dass du dich um Dinge kümmerst, die im Job die Personalabteilung erledigt.

Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von deiner Tätigkeit ab. Design, Text, Fotografie und viele Beratungsleistungen können freiberuflich sein, Handel, Vermittlung und viele Agenturleistungen sind gewerblich. Die Einordnung erklärt der Artikel zu Gewerbe oder Freiberuf im Ressort Recht.

Die Anmeldung in sieben Schritten

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    Arbeitgeber informieren

    Zeig die Nebentätigkeit an oder hol die Genehmigung ein, bevor du die erste Rechnung schreibst.

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    Tätigkeit einordnen

    Kläre, ob du gewerblich oder freiberuflich arbeitest. Bei Mischtätigkeiten lohnt ein kurzes Gespräch mit einer Steuerberatung.

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    Gewerbe anmelden

    Als Gewerbetreibende:r meldest du dich online über den HamburgService an, die Gebühr liegt bei 25 Euro. Im Formular kreuzt du an, dass du im Nebenerwerb tätig bist. Freiberufler:innen überspringen diesen Schritt.

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    Fragebogen ans Finanzamt

    Innerhalb eines Monats nach Beginn reichst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Mein ELSTER ein. Dort gibst du auch dein Gehalt an, weil es deine Vorauszahlungen beeinflusst.

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    Krankenkasse informieren

    Teile deiner Krankenkasse mit, dass du nebenher selbstständig bist. Sie prüft, ob es bei der Versicherung über deinen Job bleibt.

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    Konto und Buchhaltung einrichten

    Leg ein separates Konto an und richte eine einfache Belegablage ein, damit Privates und Geschäftliches getrennt bleiben.

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    Absicherung prüfen

    Kläre Haftpflicht und Unfallversicherung für deine Selbstständigkeit, bevor das erste Projekt startet.

Kleinunternehmerregelung nebenher

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Dein Gehalt spielt dafür keine Rolle, es zählen nur die Umsätze aus deinen selbstständigen Tätigkeiten zusammen. Für viele, die nebenher starten, ist das eine passende Wahl, weil Voranmeldungen in der Regel entfallen.

Arbeitest du überwiegend für Unternehmen oder planst du größere Anschaffungen, kann die Regelbesteuerung trotzdem günstiger sein. Die Abwägung findest du im Artikel zur Kleinunternehmerregelung im Ressort Steuern.

Was nebenher anders ist

Selbstständig im HauptberufSelbstständig im Nebenberuf
Krankenversicherungeigene Beiträge nach Gewinnmeist weiter über den Job, ohne Beiträge auf den Nebengewinn
EinkommensteuerGewinn allein bestimmt den SteuersatzGewinn kommt zum Gehalt dazu, oft höherer Steuersatz
ArbeitgeberpflichtenkeineAnzeige, Wettbewerbsverbot und Rücksicht auf den Job
Gründungszuschussmöglich nach Arbeitslosigkeitnicht möglich
HandelskammerPflichtmitgliedschaft bei Gewerbeebenso, bei kleinem Gewinn oft beitragsfrei

Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister stehen, zahlen keinen Kammerbeitrag, solange ihr Gewerbeertrag 5.200 € im Jahr nicht übersteigt (§ 3 Abs. 3 IHKG).

Versicherung und Konto

Die Betriebshaftpflicht und die Unfallversicherung deines Arbeitgebers gelten nur für deinen Job, deine private Haftpflicht schließt berufliche Risiken meist aus. Für Design, Text und Beratung ist eine Berufshaftpflicht mit Vermögensschadenschutz sinnvoll, sie zahlt, wenn ein Fehler von dir bei deinen Auftraggeber:innen Geld kostet. Ob deine Berufsgenossenschaft eine Unternehmerversicherung vorsieht, erfährst du nach der Anmeldung. Mehr dazu im Artikel zu Versicherungen im Ressort Recht.

Ein eigenes Geschäftskonto ist für Einzelunternehmer:innen keine gesetzliche Pflicht. Viele Banken untersagen aber in ihren Bedingungen die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos, und ein zweites Konto macht deine Buchhaltung deutlich einfacher.

Quellen und Weiterlesen

  1. HamburgService – Gewerbeanzeige online
  2. Umsatzsteuergesetz § 19 (gesetze-im-internet.de)
  3. IHK-Gesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  4. Abgabenordnung § 138 (gesetze-im-internet.de)

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.