Kranken- und Rentenversicherung im Nebenberuf

Wann du nebenberuflich bleibst und welche Pflichten trotzdem gelten

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Solange dein Job im Vordergrund steht, bleibt deine Absicherung meist, wie sie ist. Wächst die Selbstständigkeit, prüft die Krankenkasse neu. Hier erfährst du, welche Faustregeln gelten und wo auch nebenher Beiträge anfallen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer pflichtversichert angestellt ist und nebenher gründet, zahlt auf den Nebengewinn in der Regel keine Krankenkassenbeiträge.
  • Die Krankenkasse prüft anhand von Zeitaufwand und Einkommen, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
  • Für bestimmte Selbstständige gilt auch nebenher eine Rentenversicherungspflicht, für Künstler:innen und Publizist:innen über die KSK.
  • Die Arbeitslosenversicherung läuft über den Job, für den späteren Umstieg gibt es eine freiwillige Weiterversicherung.

Krankenversicherung

Bist du als Arbeitnehmer:in gesetzlich pflichtversichert, richten sich deine Beiträge nur nach deinem Gehalt. Der Gewinn aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bleibt beitragsfrei. Liegt dein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr (2026) und bist du freiwillig gesetzlich versichert, zählt der Nebengewinn dagegen bei den Beiträgen mit, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Entscheidend ist, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich wird. Das ist der Fall, wenn sie nach Zeit und wirtschaftlicher Bedeutung deine anderen Erwerbstätigkeiten deutlich übersteigt und den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet. Dann endet die Versicherung über den Job und du zahlst Beiträge auf deinen Gewinn.

Faustregeln der Krankenkassen und Grenzen 2026

Vollzeitstelleneben einer vollschichtigen Anstellung bleibt nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands kein Raum für eine hauptberufliche Selbstständigkeit
Mehr als 20 Wochenstunden angestelltund Gehalt über 1.977,50 € im Monat (halbe Bezugsgröße), dann gilt die Selbstständigkeit in der Regel als nebenberuflich
Bis 20 Wochenstunden angestelltund Gehalt bis 1.977,50 €, dann geht die Kasse eher von hauptberuflicher Selbstständigkeit aus
Bezugsgröße3.955 € im Monat
Mindestbemessung bei hauptberuflicher Selbstständigkeit1.318,33 € im Monat
Geringfügigkeitsgrenze603 € im Monat

Meldung an die Krankenkasse

Teile deiner Kasse mit, dass du nebenher selbstständig bist, und melde dich wieder, wenn sich Stunden oder Einkommen spürbar ändern. Versicherte müssen Änderungen, die für Versicherung und Beiträge wichtig sind, mitteilen (§ 206 SGB V). Die Kasse prüft deinen Fall dann meist mit einem Fragebogen. Die Faustregeln oben sind Vermutungen, die Kasse entscheidet im Einzelfall.

Kritisch wird es vor allem bei Teilzeit plus Gründung. Wer seine Stelle auf 20 Stunden oder weniger reduziert und mit der Selbstständigkeit gut verdient, kann als hauptberuflich selbstständig eingestuft werden, mit eigenen Beiträgen auf den Gewinn.

Rentenversicherung

Für die meisten Selbstständigen gibt es bisher keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen regelt § 2 SGB VI, und sie gelten auch nebenher. Betroffen sind zum Beispiel selbstständige Lehrkräfte, Trainer:innen und Coaches ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte. Auch wer auf Dauer im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, kann als arbeitnehmerähnliche:r Selbstständige:r versicherungspflichtig sein. Bleibt dein Gewinn aus dieser Tätigkeit regelmäßig bei höchstens 603 € im Monat, gilt sie als geringfügig und bleibt versicherungsfrei.

Eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist politisch geplant, ein Gesetz gibt es im September 2026 noch nicht. Verfolge die Entwicklung, bevor du in den Hauptberuf wechselst.

Künstlersozialkasse nebenher

Arbeitest du selbstständig künstlerisch oder publizistisch, etwa in Design, Illustration oder Text, kann die Künstlersozialkasse (KSK) zuständig sein. Liegt der Schwerpunkt auf deinem Job, bleibst du dort kranken- und pflegeversichert. Über die KSK bist du dann nur in der Rentenversicherung pflichtversichert, und die KSK trägt einen Teil des Beitrags.

Diese Rentenpflicht entfällt, wenn dein Bruttogehalt die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze erreicht, 2026 sind das 4.225 € im Monat. Außerdem musst du nach den ersten drei Berufsjahren mehr als 3.900 € Arbeitseinkommen im Jahr aus der künstlerischen Tätigkeit erzielen.

Arbeitslosenversicherung

Solange du angestellt bist, bist du über den Job arbeitslosenversichert. Wechselst du später in die hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden, kannst du dich freiwillig weiterversichern. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn bei der Agentur für Arbeit, außerdem brauchst du ausreichend Vorversicherungszeiten (§ 28a SGB III). Mehr dazu im Artikel zum Umstieg.

Quellen und Weiterlesen

  1. Die Techniker – Nebenberuflich selbstständig und Krankenversicherung
  2. GKV-Spitzenverband – Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (PDF)
  3. Künstlersozialkasse – Versicherung trotz (Neben-)Job (PDF)
  4. Deutsche Rentenversicherung – Selbstständige

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.