Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch deine Selbstständigkeit veranlasst sind.
- Anschaffungen bis 800 € netto setzt du sofort ab, Computer und Software dürfen seit 2021 ebenfalls im Kaufjahr abgeschrieben werden.
- Für das Homeoffice gibt es 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
- Bewirtungen zählen zu 70 %, Geschenke nur bis 50 € pro Person und Jahr.
Als Betriebsausgabe gilt alles, was du für deine Selbstständigkeit ausgibst, von der Software bis zur Fachzeitschrift. Du brauchst für jede Ausgabe einen Beleg und solltest den betrieblichen Zweck kurz notieren. Nutzt du etwas auch privat, setzt du nur den betrieblichen Anteil an.
Größere Anschaffungen wirken nicht sofort in voller Höhe. Die Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung) verteilt die Kosten über die Jahre, in denen du den Gegenstand nutzt. Die folgende Übersicht zeigt die Posten, die in der Frühphase am häufigsten vorkommen.
Die wichtigsten Grenzen 2026
| Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) | bis 800 € netto sofort absetzbar |
| Sammelposten (Alternative) | 250 bis 1.000 € netto, über fünf Jahre |
| Computer, Laptop, Tablet, Software | Nutzungsdauer ein Jahr, Abschreibung im Kaufjahr möglich |
| Homeoffice-Pauschale | 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr |
| Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt | tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 € |
| Bewirtung von Geschäftspartner:innen | 70 % der Kosten, Vorsteuer voll |
| Geschenke an Geschäftspartner:innen | bis 50 € netto pro Person und Jahr (Freigrenze) |
| Betriebliche Fahrten mit dem Privatauto | 0,30 € pro gefahrenem Kilometer |
| Weg zur festen Arbeitsstätte, etwa Coworking | 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer |
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer?
| Homeoffice-Pauschale | Arbeitszimmer | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Arbeit überwiegend von zu Hause an diesem Tag | abgeschlossener Raum, fast nur betrieblich genutzt, Mittelpunkt der Tätigkeit |
| Höhe | 6 € je Tag, höchstens 1.260 € | anteilige Miete, Nebenkosten, Strom oder 1.260 € pauschal |
| Nachweis | Aufstellung der Tage | Wohnfläche, Raumgröße, Kostenbelege |
| Passt für | Arbeitsecke im Wohnzimmer | eigenes Büro in der Wohnung |
Beides zusammen für denselben Zeitraum geht nicht. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer reicht für die Pauschale, für ein Arbeitszimmer nicht.
Handy, Laptop und Fortbildung
Handy, Laptop und Internet nutzt du wahrscheinlich auch privat. Setze dann einen realistischen betrieblichen Anteil an, etwa 70 %, und bleib dabei. Bei Verträgen hilft eine kurze Notiz, wie du den Anteil geschätzt hast.
Fortbildung ist absetzbar, wenn sie zu deiner Tätigkeit passt, also etwa ein Kurs in Typografie, ein Fachbuch oder eine Konferenz. Reisekosten zur Veranstaltung gehören dazu.
Rechenbeispiel: Geschäftsessen
| Rechnung Restaurant netto | 100,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 19,00 € |
| Absetzbar als Betriebsausgabe (70 %) | 70,00 € |
| Vorsteuer, bei Regelbesteuerung voll | 19,00 € |
| Nicht absetzbar | 30,00 € |
Notiere auf dem Beleg, wen du bewirtet hast und zu welchem Anlass. Ab 250 € braucht es eine Rechnung mit deinem Namen.
Was sich nicht absetzen lässt
- Normale Kleidung, auch wenn du sie im Termin trägst. Absetzbar ist nur typische Berufskleidung.
- Private Lebenshaltungskosten wie Essen im Alltag, private Miete oder Urlaub
- Bußgelder und Strafen, etwa ein Knöllchen auf dem Weg zum Termin
- Die Einkommensteuer selbst und deine private Kranken- und Rentenversicherung, die als Sonderausgaben zählen
Quellen und Weiterlesen
- Einkommensteuergesetz § 4 – Betriebsausgaben und Abzugsbeschränkungen
- Einkommensteuergesetz § 6 – geringwertige Wirtschaftsgüter
- BMF – Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.







