Was du absetzen kannst

Die wichtigsten Betriebsausgaben für Kreativ- und Wissensarbeit

3 Min. Lesezeit Einstieg BetriebsausgabenHomeofficeAbschreibungGWG

Jeder Euro, den du betrieblich ausgibst, senkt deinen Gewinn und damit deine Steuer. Hier findest du die gängigen Posten mit den Grenzen für 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch deine Selbstständigkeit veranlasst sind.
  • Anschaffungen bis 800 € netto setzt du sofort ab, Computer und Software dürfen seit 2021 ebenfalls im Kaufjahr abgeschrieben werden.
  • Für das Homeoffice gibt es 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
  • Bewirtungen zählen zu 70 %, Geschenke nur bis 50 € pro Person und Jahr.

Als Betriebsausgabe gilt alles, was du für deine Selbstständigkeit ausgibst, von der Software bis zur Fachzeitschrift. Du brauchst für jede Ausgabe einen Beleg und solltest den betrieblichen Zweck kurz notieren. Nutzt du etwas auch privat, setzt du nur den betrieblichen Anteil an.

Größere Anschaffungen wirken nicht sofort in voller Höhe. Die Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung) verteilt die Kosten über die Jahre, in denen du den Gegenstand nutzt. Die folgende Übersicht zeigt die Posten, die in der Frühphase am häufigsten vorkommen.

Die wichtigsten Grenzen 2026

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)bis 800 € netto sofort absetzbar
Sammelposten (Alternative)250 bis 1.000 € netto, über fünf Jahre
Computer, Laptop, Tablet, SoftwareNutzungsdauer ein Jahr, Abschreibung im Kaufjahr möglich
Homeoffice-Pauschale6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkttatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 €
Bewirtung von Geschäftspartner:innen70 % der Kosten, Vorsteuer voll
Geschenke an Geschäftspartner:innenbis 50 € netto pro Person und Jahr (Freigrenze)
Betriebliche Fahrten mit dem Privatauto0,30 € pro gefahrenem Kilometer
Weg zur festen Arbeitsstätte, etwa Coworking0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer

Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer?

Homeoffice-PauschaleArbeitszimmer
VoraussetzungArbeit überwiegend von zu Hause an diesem Tagabgeschlossener Raum, fast nur betrieblich genutzt, Mittelpunkt der Tätigkeit
Höhe6 € je Tag, höchstens 1.260 €anteilige Miete, Nebenkosten, Strom oder 1.260 € pauschal
NachweisAufstellung der TageWohnfläche, Raumgröße, Kostenbelege
Passt fürArbeitsecke im Wohnzimmereigenes Büro in der Wohnung

Beides zusammen für denselben Zeitraum geht nicht. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer reicht für die Pauschale, für ein Arbeitszimmer nicht.

Handy, Laptop und Fortbildung

Handy, Laptop und Internet nutzt du wahrscheinlich auch privat. Setze dann einen realistischen betrieblichen Anteil an, etwa 70 %, und bleib dabei. Bei Verträgen hilft eine kurze Notiz, wie du den Anteil geschätzt hast.

Fortbildung ist absetzbar, wenn sie zu deiner Tätigkeit passt, also etwa ein Kurs in Typografie, ein Fachbuch oder eine Konferenz. Reisekosten zur Veranstaltung gehören dazu.

Rechenbeispiel: Geschäftsessen

Rechnung Restaurant netto100,00 €
Umsatzsteuer 19 %19,00 €
Absetzbar als Betriebsausgabe (70 %)70,00 €
Vorsteuer, bei Regelbesteuerung voll19,00 €
Nicht absetzbar30,00 €

Notiere auf dem Beleg, wen du bewirtet hast und zu welchem Anlass. Ab 250 € braucht es eine Rechnung mit deinem Namen.

Was sich nicht absetzen lässt

  • Normale Kleidung, auch wenn du sie im Termin trägst. Absetzbar ist nur typische Berufskleidung.
  • Private Lebenshaltungskosten wie Essen im Alltag, private Miete oder Urlaub
  • Bußgelder und Strafen, etwa ein Knöllchen auf dem Weg zum Termin
  • Die Einkommensteuer selbst und deine private Kranken- und Rentenversicherung, die als Sonderausgaben zählen

Quellen und Weiterlesen

  1. Einkommensteuergesetz § 4 – Betriebsausgaben und Abzugsbeschränkungen
  2. Einkommensteuergesetz § 6 – geringwertige Wirtschaftsgüter
  3. BMF – Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.