Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende.
- Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende, nach einem Freibetrag von 24.500 € und in Hamburg mit einem Hebesatz von 470 %.
- Einen großen Teil der Gewerbesteuer bekommst du über die Einkommensteuer zurück.
- Leg einen festen Anteil jedes Zahlungseingangs zurück, die Umsatzsteuer zusätzlich und vollständig.
Als Selbstständige:r zieht dir niemand Steuern vom Honorar ab. Die Einkommensteuer zahlst du über Vorauszahlungen und mit der Steuererklärung für das Jahr. Sie richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen, also dem Gewinn abzüglich Sonderausgaben wie Kranken- und Rentenversicherung.
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Alleinstehende) fällt keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Steuersatz schrittweise von 14 % bis 42 %. Weil jeder Euro nur mit seinem eigenen Satz belastet wird, liegt dein Durchschnittssteuersatz deutlich unter dem Spitzensatz.
Einkommensteuer 2026 (Grundtabelle, gerundet)
| Zu versteuerndes Einkommen 20.000 € | rund 1.570 € Steuer |
| 30.000 € | rund 4.220 € Steuer |
| 40.000 € | rund 7.210 € Steuer |
| 50.000 € | rund 10.550 € Steuer |
| 60.000 € | rund 14.230 € Steuer |
Gewerbesteuer und ihre Anrechnung
Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende. Freiberufler:innen wie Designer:innen, Texter:innen oder Berater:innen in freien Berufen zahlen sie nicht. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €, auf den Rest werden 3,5 % als Messbetrag berechnet und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Hamburg hat 2026 einen Hebesatz von 470 %.
Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf deine Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz von 400 % wäre die Gewerbesteuer damit fast vollständig ausgeglichen, in Hamburg bleibt ein kleiner Rest.
Rechenbeispiel: Gewerbesteuer in Hamburg bei 60.000 € Gewinn
| Gewerbeertrag | 60.000 € |
| Freibetrag | – 24.500 € |
| Verbleibender Ertrag | 35.500 € |
| Messbetrag (3,5 %) | 1.242,50 € |
| Gewerbesteuer (470 %) | 5.839,75 € |
| Anrechnung auf die Einkommensteuer (4,0-fach) | – 4.970,00 € |
| Echte Mehrbelastung | rund 870 € |
Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer begrenzt. Plane die volle Gewerbesteuer als Liquidität ein, weil beide Steuern zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden.
Vorauszahlungen
| Einkommensteuer | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember |
| Gewerbesteuer | 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November |
| Grundlage | Schätzung im Fragebogen, später der letzte Steuerbescheid |
| Anpassung | jederzeit auf Antrag, wenn sich dein Gewinn deutlich ändert |
Rechenbeispiel: Rücklage für eine Freiberuflerin
| Gewinn aus der EÜR | 45.000 € |
| Sonderausgaben (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge), vereinfacht | – 5.000 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 40.000 € |
| Einkommensteuer 2026 | rund 7.210 € |
| Anteil am Gewinn | rund 16 % |
Bei Kirchenmitgliedschaft kommen in Hamburg 9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer dazu. Weil der Steuersatz mit jedem zusätzlichen Euro steigt, wächst der Anteil bei höheren Gewinnen spürbar.
Steuer-Rücklage
Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer grob schätzen und monatlich zurücklegen.
Vereinfachte Schätzung für eine alleinstehende Person nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), mit Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €, Hamburg 470 %) und Anrechnung nach § 35 EStG. Die Umsatzsteuer ist nicht enthalten, sie gehört dem Finanzamt und wird separat abgeführt.
Quellen und Weiterlesen
- Einkommensteuergesetz § 32a – Tarif (gesetze-im-internet.de)
- hamburg.de – Hebesatz für Gewerbesteuer bleibt auch 2026 unverändert
- Einkommensteuergesetz § 35 – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Gewerbesteuergesetz § 11 – Freibetrag und Steuermesszahl
Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.







