Steuern und Rücklagen planen

Einkommensteuer, Gewerbesteuer und wie viel du zur Seite legen solltest

3 Min. Lesezeit Vertiefung EinkommensteuerGewerbesteuerRücklagenVorauszahlungen

Die erste Steuernachzahlung kommt oft dann, wenn es gerade gut läuft. Mit ein paar Zahlen und einer festen Routine legst du genug zurück und behältst den Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende.
  • Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbetreibende, nach einem Freibetrag von 24.500 € und in Hamburg mit einem Hebesatz von 470 %.
  • Einen großen Teil der Gewerbesteuer bekommst du über die Einkommensteuer zurück.
  • Leg einen festen Anteil jedes Zahlungseingangs zurück, die Umsatzsteuer zusätzlich und vollständig.

Als Selbstständige:r zieht dir niemand Steuern vom Honorar ab. Die Einkommensteuer zahlst du über Vorauszahlungen und mit der Steuererklärung für das Jahr. Sie richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen, also dem Gewinn abzüglich Sonderausgaben wie Kranken- und Rentenversicherung.

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Alleinstehende) fällt keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Steuersatz schrittweise von 14 % bis 42 %. Weil jeder Euro nur mit seinem eigenen Satz belastet wird, liegt dein Durchschnittssteuersatz deutlich unter dem Spitzensatz.

Einkommensteuer 2026 (Grundtabelle, gerundet)

Zu versteuerndes Einkommen 20.000 €rund 1.570 € Steuer
30.000 €rund 4.220 € Steuer
40.000 €rund 7.210 € Steuer
50.000 €rund 10.550 € Steuer
60.000 €rund 14.230 € Steuer

Gewerbesteuer und ihre Anrechnung

Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende. Freiberufler:innen wie Designer:innen, Texter:innen oder Berater:innen in freien Berufen zahlen sie nicht. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €, auf den Rest werden 3,5 % als Messbetrag berechnet und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Hamburg hat 2026 einen Hebesatz von 470 %.

Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf deine Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz von 400 % wäre die Gewerbesteuer damit fast vollständig ausgeglichen, in Hamburg bleibt ein kleiner Rest.

Rechenbeispiel: Gewerbesteuer in Hamburg bei 60.000 € Gewinn

Gewerbeertrag60.000 €
Freibetrag– 24.500 €
Verbleibender Ertrag35.500 €
Messbetrag (3,5 %)1.242,50 €
Gewerbesteuer (470 %)5.839,75 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (4,0-fach)– 4.970,00 €
Echte Mehrbelastungrund 870 €

Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer begrenzt. Plane die volle Gewerbesteuer als Liquidität ein, weil beide Steuern zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden.

Vorauszahlungen

Einkommensteuer10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Gewerbesteuer15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
GrundlageSchätzung im Fragebogen, später der letzte Steuerbescheid
Anpassungjederzeit auf Antrag, wenn sich dein Gewinn deutlich ändert

Rechenbeispiel: Rücklage für eine Freiberuflerin

Gewinn aus der EÜR45.000 €
Sonderausgaben (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge), vereinfacht– 5.000 €
Zu versteuerndes Einkommen40.000 €
Einkommensteuer 2026rund 7.210 €
Anteil am Gewinnrund 16 %

Bei Kirchenmitgliedschaft kommen in Hamburg 9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer dazu. Weil der Steuersatz mit jedem zusätzlichen Euro steigt, wächst der Anteil bei höheren Gewinnen spürbar.

Steuer-Rücklage

Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer grob schätzen und monatlich zurücklegen.

€
€ / Jahr
%

Vereinfachte Schätzung für eine alleinstehende Person nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), mit Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €, Hamburg 470 %) und Anrechnung nach § 35 EStG. Die Umsatzsteuer ist nicht enthalten, sie gehört dem Finanzamt und wird separat abgeführt.

Quellen und Weiterlesen

  1. Einkommensteuergesetz § 32a – Tarif (gesetze-im-internet.de)
  2. hamburg.de – Hebesatz für Gewerbesteuer bleibt auch 2026 unverändert
  3. Einkommensteuergesetz § 35 – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
  4. Gewerbesteuergesetz § 11 – Freibetrag und Steuermesszahl

Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.