Das Wichtigste in Kürze
- Teste neue Freelancer:innen mit einem kleinen Auftrag, bevor du sie in wichtige Projekte holst.
- Lass dir Nutzungsrechte mindestens in dem Umfang einräumen, in dem du sie an deine Auftraggeber:innen weitergibst.
- Auf Honorare für künstlerische oder publizistische Leistungen zahlst du 2026 in der Regel 4,9 Prozent Künstlersozialabgabe.
- Die Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse ist bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
Viele wachsende Agenturen arbeiten lange mit einem festen Kreis freier Mitarbeitender, etwa für Illustration, Fotografie, Text, Motion Design oder Entwicklung. Das hält die Fixkosten niedrig und bringt Fähigkeiten ins Team, die du nicht selbst hast. Verlässlich wird das Netzwerk erst, wenn Auswahl, Briefing und Verträge einem festen Ablauf folgen.
Wann du jemanden besser anstellst und woran man Scheinselbstständigkeit erkennt, steht im Artikel „Freelancer oder Anstellung?“ im Ressort Führung & Team. Dieser Artikel setzt voraus, dass die Zusammenarbeit echte Selbstständigkeit ist.
Auswahl und Briefing
Achte bei der Auswahl auf Arbeitsproben, die zu deiner Gestaltung passen, auf Verlässlichkeit bei Terminen und auf die Art, wie jemand Rückfragen stellt. Ein kleiner, bezahlter Testauftrag zeigt mehr als jedes Portfolio. Halte in einer einfachen Liste fest, wer was kann, zu welchem Honorar und mit welcher Erfahrung aus gemeinsamen Projekten.
Ein gutes Briefing enthält Ziel, Zielgruppe, Umfang, Formate, Abgabetermine, Anzahl der Korrekturschleifen, Ansprechperson und das Honorar. Freelancer:innen haben meist keinen direkten Kontakt zu deinen Auftraggeber:innen und sind deshalb auf vollständige Informationen angewiesen.
Rahmenvereinbarung und Nutzungsrechte
Mit Freelancer:innen, die du öfter beauftragst, lohnt sich eine Rahmenvereinbarung. Sie regelt einmal die Grundlagen wie Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung, Zahlungsziel und Nutzungsrechte, und für jedes Projekt folgt nur noch ein kurzer Einzelauftrag mit Leistung, Termin und Honorar.
Bei den Nutzungsrechten musst du besonders genau sein. Du kannst deinen Auftraggeber:innen nur die Rechte einräumen, die du selbst erhalten hast. Nach dem Urheberrecht gilt im Zweifel nur der Umfang als eingeräumt, den der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Halte deshalb schriftlich fest, für welche Medien, Gebiete und Zeiträume die Rechte gelten und ob du sie weiter übertragen darfst.
Preise weitergeben
Wenn du Leistungen von Freelancer:innen an deine Auftraggeber:innen weiterberechnest, schlägst du in der Regel einen Betrag auf. Er deckt Auswahl, Briefing, Steuerung, Qualitätskontrolle und dein Risiko, falls etwas schiefgeht. Wie hoch der Aufschlag ist, entscheidest du selbst. Wichtig ist, dass du ihn bewusst kalkulierst und die Künstlersozialabgabe als eigenen Kostenposten mitdenkst.
Rechenbeispiel Illustration (Beispielzahlen)
| Honorar Illustratorin, netto | 2.000,00 € |
| Künstlersozialabgabe 4,9 % | 98,00 € |
| Deine Kosten | 2.098,00 € |
| Aufschlag 25 % auf das Honorar | 500,00 € |
| Weiterberechnet an Auftraggeber:innen, netto | 2.500,00 € |
| Deckungsbeitrag nach Abgabe | 402,00 € |
Der Aufschlag ist hier ein Beispielwert. Ohne ihn würdest du die Abgabe und deine Steuerungszeit aus eigener Tasche zahlen.
Künstlersozialabgabe für Auftraggeber:innen (Stand 2026)
| Abgabesatz 2026 | 4,9 % der Honorare (2023 bis 2025: 5,0 %) |
| Wer zahlt | Unternehmen, die selbstständige Künstler:innen oder Publizist:innen beauftragen, zum Beispiel für Gestaltung, Illustration, Fotografie oder Text |
| Werbe- und PR-Agenturen | Gehören zu den typischen Verwertern und sind grundsätzlich abgabepflichtig, ohne Bagatellgrenze |
| Eigenwerbung und gelegentliche Aufträge | Abgabepflicht erst, wenn die Honorare im Jahr 1.000 € übersteigen |
| Unabhängig vom Status | Die Abgabe fällt auch an, wenn die beauftragte Person nicht in der KSK versichert ist |
| Nicht abgabepflichtig | Unter anderem die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer und Zahlungen an Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG |
| Meldung | Summe der Honorare bis 31. März des Folgejahres an die Künstlersozialkasse |
| Vorauszahlungen | Monatlich bis zum 10. des Folgemonats, entfällt bei höchstens 40 € im Monat |
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Quellen und Weiterlesen
- Künstlersozialkasse – Abgabesatz 2026
- BMAS – Künstlersozialabgabe sinkt 2026 auf 4,9 Prozent
- Künstlersozialversicherungsgesetz § 24
- Urheberrechtsgesetz § 31
Stand September 2026. Dieser Artikel gibt Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.







